Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, gelten die Vorgaben der FMG-Dorfen e.V.


Kenntnisnachweis

 

Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Kenntnisnachweis stellt eine Einweisung in die Grundlagen der Anwendung und der Navigation von Flugmodellen, der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung dar. Er ist auch Voraussetzung dafür, außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell in einer Flughöhe über 100 Meter über Grund steuern zu dürfen.

 

Diese Möglichkeit gilt nicht für Flugmodelle der Kategorie „Multikopter“. Diese dürfen auch mit Kenntnisnachweis nicht über eine Flughöhe von 100 Meter über Grund gesteuert werden. Nur auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis, bei denen ein Flugleiter eingesetzt ist, können Multikopter über 100 Meter über Grund geflogen werden, soweit der Betrieb in Sichtweite geschieht.

 

Die geforderte Einweisung kann vorerst auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen wird es die Möglichkeit geben, über die Internetseite des DMFV in einem Online-Verfahren den Kenntnisnachweis zu erwerben. Zum anderen können Teilnehmer an einer DMFV-Flugleiterschulung ihn im Anschluss ausgestellt bekommen. Der Kenntnisnachweis darf erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Dies bedeutet praktisch ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen schwerer als 2 Kilogramm. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter, da für den Betrieb auf diesen Geländen – auch über 100 Meter – kein Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 Kilogramm über 100 Meter über Grund steuern.

 

Die Bescheinigung über den Kenntnisnachweis ist auf Verlangen der Luftfahrtbehörde oder der Polizei vorzuzeigen.

 

Hier kann der Nachweis durchgeführt werden.


Was bedeutet das für uns?

 

Auf unserem Flugplatz darf mit einem Flugleiter ohne Kenntnisnachweis geflogen werden, zum Fliegen auf unserem Ausweichgelände ist der Nachweis Pflicht. Wenn ihr alleine auf unserem Flugplatz fliegen wollt, ist der Nachweis ebenfalls Pflicht. 


EU-Drohnenrecht

 

Alles zu diesem Thema findest Du hier und beim DMFV hier.


Registrierungspflicht und e-ID (ab dem 01.05.2021)

 

Alles zu diesem Thema findest Du hier.


Drohnen Versicherungen & Führerschein

 

Auf der Seite www.drohnen.de findet ihr alles rund um das Thema Drohnen.